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  Alter Friedhof Darmstadt
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Fotos - Verbot - Die Entscheidung - Unverständnis - Bedenken auch vom Stadtrat - Reaktionen auf..

Hier könnte eigentlich
die Schönheit
des Alten Friedhofs in Darmstadt in Bildern dokumentiert werden, wenn da nicht das Verbot zum Fotografieren wäre...
... also keine Fotos.

Kaum zu glauben, aber wahr:
Fotografierverbot vom Stadtrat (Grüne).

Wie es dazu kam, lesen Sie bitte weiter unten..

Alter Friedhof Darmstadt


Hinweis zum Friedhof:
(Text auf einem Schild am Friedhoftor)

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Alter Friedhof
Der älteste Teil wurde 1828 außerhalb der Stadt als Ersatz für den zu klein gewordenen Friedhof auf dem Kapellplatz angelegt. Mehrere Grabmale stammen von dort.
Durch Erweiterungen in den Jahren 1848, 1872 und 1894 wuchs der Friedhof auf seine heutige Größe von 13,5 Hektar. Das 1860/61 errichtete Leichenhaus wurde 1883 zur
Friedhofskapelle umgebaut. Die ältesten Grabstätten finden sich im nordwestlichen
Teil des Friedhofs, in der Nähe des Haupteingangs. Hier, wie auch in den anderen Abschnitte prägen zahlreiche historisch und künstlerisch bedeutende Grabmale des 19. und frühen 20. Jahrhunderts das Erscheinungsbild. In Ihnen spiegeln sich alle Stilwandlungen dieser Epoche, vom Klassizismus der Frühzeit über Historismus und Jugendstil bis zur Moderne. Darmstädter Baudenkmal


Fotografierverbot:
Vorweg möchte ich erklären, dass ich als Privatperson ohne gewerbliche Interessen auftrete.

Am Montag den 10.Mai 2004 ging ich auf den Alten Friedhof, um Denkmäler und Grabstätten von regional und überregionalen bekannten Persönlichkeiten aufzusuchen.

Auf einem Hinweisschild am Eingang des Friedhofs (Verhalten auf dem Friedhof) steht, 
dass laut Friedhofssatzung § 5.3.d, das gewerbliche Fotografieren nicht gestattet ist.
Schild (Klick vergrößert)
Bei einem Gespräch mit dem Verwalter des Alten Friedhofs wurde ich trotzdem darauf hingewiesen, dass ich zum Fotografieren eine Genehmigung einholen müsste. 

Bei einem Telefonat bei der zuständigen Stelle für diese Genehmigungen beantwortete ich die Frage nach dem "Warum und Wozu" mit meiner Begeisterung am Fotografieren der Natur und alter Denkmälern. Um mein Hobby zu untermauern, gab ich die Internetseite an, auf der meine Bilder zum Thema Friedhof und Trauer zu sehen sind. 
Diese Internetadresse ist http://www.frankfurter-hauptfriedhof.de.

Vor einer Entscheidung über das Für oder Wider einer Genehmigung zum Fotografieren wollte die zuständige Stelle die besagte Internetseite in Augeschein nehmen.

 

Die Entscheidung:
Am 13.05.2004 rief mich Herr R. zurück und sagte mir, dass er von einer Genehmigung Abstand nehmen wolle, weil bei einer Veröffentlichung im Internet unter anderem Rechte von Künstlern verletzt würden.
Weiterhin wäre die Rechtslage nicht geklärt, ob ich als Privatperson gelte, wenn ich Bilder ins Internet stelle. Er wolle mir die Genehmigung nicht erteilen.

Unverständnis:
Wie kann es nur angehen, dass die Begeisterung am Fotografieren von Natur und Denkmälern auf dem Darmstädter Friedhof mit solchen Verboten zunichte gemacht wird? 

Mir ist auch unbekannt, wenn ich Denkmäler fotografiere, dass ich Rechte von Künstlern verletze. Im Internet sind vielfach Bilder vom Alten Friedhof in Darmstadt zu finden. 

http://www.darmstadt.de/aktuell/ausschreib/oe_056_04.pdf 
http://www.dechert.de/wissenswertes/friedhoefe/darmstadtalter.html
http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/1215/display/895249
http://www.galerie.athost.de/details.php?image_id=172
http://www.klassiekemuziekgids.net/componisten/flotow.htm
http://home.arcor-online.de/frank_ott/Engel.htm
http://www.webarchiv-server.de/pin/archiv03/4603ob22.htm

In Frankfurt am Main läuft sogar ein Fotowettbewerb über das Thema "Friedhof, Ort der Lebenden".
Hier werden noch die Bürger zum Fotografieren mit solchen Veranstaltungen angeregt.

Deshalb beschloss ich, um eine Ausnahmegenehmigung beim Magistrat der Stadt Darmstadt zu bitten.

Bedenken auch vom Stadtrat:
Keine Erlaubnis verfügte auch der zuständige Stadtrat (Grüne) mit folgender Nachricht:

Sehr geehrter Herr Fester,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 13. Mai 2004 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich keine Ausnahmegenehmigung zum fotografieren auf dem Alten Friedhof in Darmstadt erteilen möchte.
Die Ihnen mitgeteilten inhaltlichen Bedenken meiner Fachverwaltung hinsichtlich der beabsichtigten Veröffentlichung von Fotografien im Internet teile ich voll und ganz und sehe keine Möglichkeit, Ihrem Anliegen nach zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen ...


Absage

Reaktionen auf dieses Erlebnis...

Heinz Michels, 13.06.2004:

Mich hat noch keiner angesprochen. ich knipse auf dem friedhof was ich will.
allerdings stelle ich keine der pics ins web. du hättest das nicht sagen sollen.
wie die links zeigen gehts ja auch so.

Dieter Georg, 16.06.2004: Das Fotografierverbot ist für mich unverständlich, zumal eine Begründung überhaupt nicht seitens der Stadt Darmstadt in dem Antwortschreiben gegeben wurde.
Ich selbst fotografiere seit Jahren auf vielen alten Friedhöfen die schönen Grabsteine aus der Epoche des letzten Jahrhunderts. Noch nie bin ich, ob in Paris, Venedig oder USA auf eine solches Verbot gestoßen.
Auch in meiner Heimatstadt Frankfurt bin ich seit Jahren mit dem Foto auf unseren verschiedenen Friedhöfen, ob christlich oder jüdisch, unterwegs und dokumentiere die denkmalgeschützten Grabmale, bevor sie ganz zerfallen.
Ob ich jetzt meine digitalen Fotos auf meiner Festplatte abspeichere, oder Sie privat ins Internet stelle, tut ja keinen Abbruch. Welche Rechte sollten eventuell hier verletzt sein ??

Ich habe gestern auf dem seit 1828 bestehenden Jüdischen Friedhof in Frankfurt/M. Rat-Beil-Straße einen stadtbekannten, langjährigen Fotografen getroffen, dem ich die Sache von Darmstadt geschildert habe. Er, der ja beruflich mit Urheberrecht zu tun hat, fand keine plausible Erklärung für dieses Fotografierverbot.

Auf dem alten Peterskirchhof in Frankfurt/M., auf dem Goethes Eltern zwei Grabstätten haben, war im letzten Jahr ein Fotowettbewerb ausgeschrieben für diesen Friedhof, an dem ich auch teilnahm. Auch jetzt sind Fotografen aller Richtungen aufgerufen, bei einem Fotowettbewerb zum Frankfurter Hauptfriedhof teilzunehmen.

Auch ich kenne eine Homepage, die für den privaten Bereich Bilder vom alten Darmstädter Friedhof (Grabstätten berühmter Leute) zur Verfügung stellt.
Sie waren so anständig und haben um Erlaubnis ersucht, andere fotografieren einfach und stellen die Aufnahmen (unkommerziell) für interessierte Bürger ins Internet.

Ich bin gespannt, Herr Fester, ob sich die Stadt Darmstadt vielleicht doch noch dazu entschließt, eine ausführliche Begründung nach zu liefern.

N. N., 16.07.2004: Beim Kompetenzengerangel und eigenen Interessen bleibt eben nicht viel übrig für den Bürger. Egal - so hätten die Darmstädter es auch nicht machen müssen.
Keine Namensnennung

Peter G., 19.07.2004 Hai! Ich lese mir jedesmal die Friedhofssatzung durch, bevor ich anfange zu fotografieren. Ein einziges mal wurde ich von der Verwalterin angesprochen, die lief mir zufällig über den Weg. Ihre Bedenken waren folgende: ich fotografieren die Kunstwerke und anhand der Bilder könnte jemand den Friedhof aufsuchen und das Kunstwerk eben entwenden. Irgendwie hat sie recht.... nur weiss ich eben nicht ob da wirklich ein "Markt" besteht. Sie hat es mir nicht verboten und auch selber gesagt sie könnte es mir nicht verbieten -> siehe Satzung.... Ich konnte sie überzeugen :-)
Tschau Peter

infophotographist.de


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